Allgemeine Geschäftsbedingungen

allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Online Geschäfte durch Webshops auf unseren Internetseiten

Allgemeines

Die folgenden Bedingungen sind Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen
analoge + digitale Tonstudiotechnik Karl Juengling, Inh. Dipl.-Ing. Gerd Juengling,
im folgenden 'Verkäufer' genannt, und dem Besteller im Sinne der einschlägigen Gesetze für Internet Geschäfte.

Der Verkäufer wickelt Bestellungen nach den auf der Website genannten Geschäftsbedingungen ab.

Das Angebot des Verkäufers richtet sich sowohl an Gewerbebetriebe, Unternehmen, Selbstständige, Schulen, Behörden, Institute und andere Einrichtungen der öffentlichen Hand im Sinne von §14 BGB:
'Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.'

wie auch an Verbraucher im Sinne von §13 BGB:
'Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.'

Besondere Rechte für Verbraucher im Sinne von $13 BGB gelten vorrangig vor den im Folgenden aufgeführten Bedingungen.

§1. Geltungsbereich

1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Angebote aus Internetgeschäften des Verkäufers.

2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von den Verkaufsbedingungen des Verkäufers abweichender Bedingungen den Verkauf und die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

§2 Angebot, Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss

1. Die Darstellung eines Artikels oder des Sortiments des Verkäufers stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online Katalog dar.

2. Das Angebot hinsichtlich der Liefermenge beschränkt sich auf den Vorrat im Sinne einer individualvertraglich beschränkten Gattungsschuld. Modellspezifische Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

3. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Waren und/oder Dienstleistungen. Nach der Bestellung erhält der Besteller eine automatische Bestätigungs-E-Mail mit der lediglich der Eingang der Bestellung bestätigt wird. Diese automatisierte E-Mail stellt noch keine Annahme der Bestellung dar. Die Erklärung der Annahme gegenüber dem Kunden erfolgt in der Regel durch eine zweite per E-Mail übermittelte Auftragsbestätigung oder eine fernmündliche bzw. fernschriftliche Bestätigung. Der Verkäufer kann dieses Angebot nach seiner Wahl auch durch Zusendung der Ware innerhalb der in der Bestätigung genannten Lieferfristen annehmen.

§3 Preise

1. Die Preise sind grundsätzlich die zur Zeit der Bestellung genannten Preise. Das Angebot richtet sich an gewerbliche Kunden im In- und Auslang. Die Preise verstehen daher sich ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, werden aber für Kunden aus Deutschland zusätzlich einschließlich der deutschen Mehrwertsteuer angegeben.

2. Die angegebenen Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab Versandstätte ausschließlich Verpackung, Fracht und ggf. Nachnahmegebühren. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde. Auf anfallende Versandkosten wird vor Vertragsschluss in der Artikelbeschreibung hingewiesen. Ferner werden die anfallenden Nebenkosten vor der Bestellung direkt im Warenkorb berechnet und angezeigt. Bei Postversand/Nachnahme wird zusätzlich eine Nachnahmegebühr und vom Zusteller ein Übermittlungsentgelt erhoben.

§4 Lieferung, Lieferzeiten und pauschalierter Schadensersatz bei Nichtabnahme

1. Der Verkäufer kann die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma nach seinem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller nicht bei der Bestellung einen bestimmten Versandweg ausdrücklich vorgeschrieben hat. Einzelheiten der Versandarten und der Kosten können auf der Internetseite eingesehen werden. In der Bestätigung genannte Lieferfristen verlängern sich um die Zeit, bis der Käufer seine Verpflichtungen erfüllt hat, insbesondere alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind oder im Falle der Vorkasse bis die Gegenleistung gutgeschrieben ist.

2. Der Kunde kann drei Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug, wenn der Verkäufer nicht vorher die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert hat. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im eigenen Geschäftsbetrieb oder bei dessen Vorlieferanten, mangelnde Verfügbarkeit von benötigten Bauteilen oder ausstehende Zulieferungen, sowie Arbeitsausstände, Aussperrungen und Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.

3. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz eines eventuellen Verzugsschadens, insgesamt jedoch höchstens bis 5 Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung, sofern er einen Nachweis erbringen kann, dass ihm tatsächliche ein realer Schaden endstanden ist. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers.

4. Bei nicht zu vertretender Unmöglichkeit ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Daraus kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche herleiten.

5. Teillieferungen und Teilleistungen durch den Verkäufer sind zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Bei Teillieferungen, die durch den Verkäufer veranlasst oder angeboten werden, erfolgen Nachlieferungen versandkostenfrei. Bei speziellen Kundenwünschen zur Aufteilung der Lieferung, werden zusätzlich die Versandkosten für jede Teillieferung berechnet.

6. Nimmt ein Kunde die verkaufte Ware nicht ab, so ist der Verkäufer berechtigt wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 15 Prozent des Kaufpreises als pauschalierten Schaden- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Kunden bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an den Verkäufer für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro angefangene Woche pauschal € 5,00 zu zahlen. Überschreitet die Summe der Pauschalen den Zeitwert des Gegenstandes, geht dieser in das Eigentum des Verkäufers über.

§5 Gefahrübergang, Untersuchungs- und Rügepflicht und Gewährleistung

1. Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten des Verkäufers ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung geht auf den Kunden über, sobald die Ware an das beauftragte Transportunternehmen übergeben wurde. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Firmensitz des Verkäufers.

2. Der Verkäufer schliesst im Namen und Auftrag des Kunden für alle Transporte grundsätzlich eine Transportversicherung in Höhe des Netto Rechnungsbetrages ab, die in den Versandkosten enthalten ist. Wegen der unterschiedlichen Sachverhalte beim Eintreten eines Schadensfalls ist eine allgemeine Regelung über Abwicklung eines Versicherungsschadens nicht sinnvoll.

3. Im Falle eines Transportschaden ist der Kunde verpflichtet, diesen umgehend an das Transportunternehmen und den Verkäufer zu melden. Zur Wahrung der Rechte aus der Versicherung ist der Käufer verpflichtet den Anweisungen des Transportunternehmens und Verkäufers für die weitere Vorgehensweise Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für die Beweissicherung des Transportschadens. Die Ersatzleistungen richten sich nach der Art und Höhe des Schadens und können in Form von kostenlosen Reparaturen, Beistellungen von Teilen der Lieferung bis zum kompletten Ersatz reichen.

4. Die Gewährleistung beginnt mit der Ablieferung der Ware.

5. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von §13 BGB beträgt die Verjährungsfrist bei Neuware 2 Jahre und bei Gebrauchtware 1 Jahr gemäß §438 Abs. 1 BGB und §475 Abs. 2 BGB.

Sofern der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein Vollkaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist, beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche bei Neuware 2 Jahre. Bei Gebrauchtware beträgt die Verfährungsfrist 12 Monate. § 478 BGB bleibt unberührt, wobei ein etwaiger Aufwendungsersatzanspruch nach § 478 Abs. 2 BGB auf höchstens zwei Prozent des ursprünglichen Warenwertes beschränkt ist. Alle Abweichungen von dieser Regelung bedürfen der Schriftform.

6. Der Kunde hat die Ware nach Erhalt unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, jedoch spätestens 7 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich beim Verkäufer anzuzeigen. Andernfalls sind Gewährleistungsansprüche wegen dieser offensichtlichen Mängel ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gilt ergänzend § 377 HGB.

7. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet die Ware umgehend nach Erhalt auf Transportschäden zu untersuchen und diese, wie in (3.) beschrieben, ggfls. anzuzeigen. Da die Ware grundsätzlich versichert versandt wird, kann der Verkäufer die Gewährleistung ablehnen, wenn sich herausstellt, dass der Mangel durch einen nicht gemeldeten Transportschaden entstanden ist.

8. Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Einsatzgebiete entstehen. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Kunden, insbesondere nicht auf Gewährleistung.

9. Werden Reparaturen oder Veränderungen vom Kunden oder von dritter Seite ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers am Liefergegenstand vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass die Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten durchgeführten Änderungen verursacht wurden.

10. Form- und optische Änderungen, die auf die Verbesserung des Artikels bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich ver- oder geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Dies gilt auch falls benötigte Bauteile und/oder Dienstleistungen nicht mehr zur Verfügung stehen.

11. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung oder einer Garantie treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft. § 203 BGB bleibt unberührt. Wird ein Artikel als mangelhaft gerügt und stellt sich nach Prüfung heraus, das die Rüge unberechtigt war, so gilt eine Aufwandspauschale von € 50,00 als akzeptiert, die der Einsender des Artikels vor Rückgabe des Gegenstandes innerhalb von 10 Tagen zu zahlen hat. Nach diesem Zeitraum wird eine Pauschale von € 5,00 pro angefangene Woche für Einlagerung berechnet. Überschreitet die Summe der Pauschalen den Zeitwert des Gegenstandes, geht dieser in das Eigentum des Verkäfuers über. Dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis gestattet, dass ein Schaden bzw. Aufwand überhaupt nicht eingetreten oder der daraus resultierende Ersatzanspruch wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Der Verkäufer behält sich ausdrücklich die Geltendmachung eines höheren Ersatzanspruches vor.

$6 Haftungsbeschränkungen

1. Die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Sie gelten ferner nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gelten schließlich nicht, wenn zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen, etwa die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

2. Die Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen des Verkäufers verursacht werden, ist ausgeschlossen, soweit keine Pflicht verletzt wurde, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht, Kardinalpflicht).

3. Die Haftung für sonstige Schäden, die dem Kunden durch einen Verzug des Verkäufers, durch eine vom Verkäufer zu vertretende Unmöglichkeit oder durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht entstehen, wird auf solche Schäden begrenzt, die aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware vertragstypisch und vorhersehbar sind.

4. Eine Haftung nach (3) ist zudem auf einen Betrag in Höhe des nach der jeweiligen Bestellung bezahlten Kaufpreises begrenzt.

5. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, ist ausgeschlossen.

6. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

§7 Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretbarkeit

1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufer spätestens bei Versand der Ware zur Zahlung fällig. Lieferungen auf offene Rechnung erfolgen nur, wenn zum jeweiligen Kunden eine laufende Geschäftsbeziehung besteht, der Kunde Vollkaufmann im Sinne des BGB/HGB ist und eine Bonitätsprüfung positiv verlaufen ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schulen, Behörden und andere Einrichtungen der öffentlichen Hand.

2. Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem Kunden berechnet.

3. Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden. Die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen trägt der Kunde. Sie sind sofort fällig.

4. Die Aufrechnung ist nicht zulässig, wenn nicht die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt vom Verkäufer anerkannt ist.

5. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

§8 Eigentumsvorbehalt

1. Sämtliche vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und dem Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus dem Vertrag sowie sonstiger Forderungen, die der Verkäufer gegen den Kunden im unmittelbaren Zusammenhang mit der gelieferten Ware nachträglich erwirbt, Eigentum des Verkäufers. Dies gilt auch für bedingte Forderungen.

2. Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gelten des Weiteren die folgenden Regelungen:
Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden Waren sind vom Kunden unverzüglich aufzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehende Kosten, etwa für eine Drittwiderspruchsklage oder für eine außerprozessuale Freigabe, trägt der Kunde. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den Kunden widerruflich, die an ihn abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

§9 Kundendaten

Der Verkäufer ist berechtigt, alle Daten, die die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, unter Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstedatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

§10 Schlussbestimmungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Sonstige Vereinbarungen oder Willenserklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

2. Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz im Inland hat, ist Gladbeck alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen.

3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts.

4. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Ende der AGB


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